Handlungsempfehlungen

Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen

Thema

Forschungskooperationen von Hochschulen und Unternehmen

Herausgeberschaft

Stifterverband für die deutsche Wissenschaft

Erscheinungsort

Essen

Erscheinungsjahr

2016

Stiftungsengagement

Stifterverband für die deutsche Wissenschaft

Literaturangabe

Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen. Empfehlungen des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft. Essen 2016.

Ziel, Fragestellung, Vorgehensweise

In der Forschung spielen Kooperationen von Unternehmen und Hochschulen eine wichtige Rolle. Das Drittmittelvolumen der Forschungskooperationen beträgt rund 1,4 Mrd. Euro, etwa 20 Prozent der von Hochschulen jährlich eingenommen Drittmittel stammen aus der Wirtschaft. Die Kooperationsformen zwischen Hochschulen und Unternehmen sind vielfältig und reichen von öffentlich mitfinanzierter Forschung zu globalen Herausforderungen wie Klimaschutz bis hin zu Forschungsaufträgen im Rahmen der Produktentwicklung eines Unternehmens. Gegenwärtig gibt es kein bundeseinheitliches Verfahren, um die Öffentlichkeit über solche öffentlich-privaten Forschungskooperationen zu informieren; die Bundesländer regeln diesen Bereich sehr unterschiedlich.

Vor diesem Hintergrund hat der Stifterverband zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen die Empfehlungen „Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen“ erarbeitet. Erklärte Ziele sind, die Öffentlichkeit über Drittmittel-Projekte zu informieren, die Freiheit der Forschung zu wahren, externe Einflussnahme zu verhindern und das geistige Eigentum von Hochschulen und Unternehmen zu schützen. Die Empfehlungen richten sich an Hochschulen und Unternehmen, aber auch an die Politik. Sie sollen dazu beitragen, eine Balance zwischen dem berechtigten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz von Forschungsfreiheit und Betriebsgeheimnissen andererseits zu schaffen.

Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ist eine Gemeinschaftsinitiative von Wirtschaft und Zivilgesellschaft: Hier sind 3.000 Unternehmen, Unternehmensverbände, Stiftungen und Privatpersonen zusammengeschlossen. Der Stifterverband berät, vernetzt und fördert in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Innovation.

Wichtige Ergebnisse

Der Stifterverband hat folgende Empfehlungen entwickelt:

1. Empfehlungen an Hochschulen und Unternehmen

Autonome Hochschulen stünden in der Verantwortung, die Öffentlichkeit über ihre Kooperationsprojekte und Drittmittelaktivitäten in angemessener Weise zu informieren. Über die Art und Weise dieser Berichterstattung sollten die Hochschulen selbst entscheiden können, doch müssten geeignete Regelungen und Verfahren zur Umsetzung der Informationspflicht erarbeitet werden. Die Öffentlichkeit sollte regelmäßig, mindestens ein Mal im Jahr informiert werden.

Langfristige strategische Partnerschaften von Hochschulen und Unternehmen sollten wegen ihrer herausgehobenen Bedeutung für die Hochschule in Umfang, Ausgestaltung und Zielrichtung nach außen deutlich sichtbar gemacht werden.

Da Auftragsforschung und Kooperationen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) für Unternehmen besonders wettbewerbsrelevant sind, sollten sich die Hochschulen bei der Information der Öffentlichkeit über diese Aktivitäten eng mit den Unternehmen abstimmen, um deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schützen.

Wenn Unternehmen Auftragsforschung finanzieren, müssten die Hochschulen die in Rechnung gestellten Kosten transparent und plausibel darlegen.

Die Unternehmen sollten das Veröffentlichungsinteresse der Hochschulen in kooperativen Forschungsformaten grundsätzlich anerkennen. Dabei bestehe jedoch der Vorbehalt, dass das Unternehmen seine berechtigten Interessen wahren kann, insbesondere Schutzrechtsanmeldungen dürften nicht behindert werden. Studentische Abschlussarbeiten oder Promotionen, die im Rahmen von Kooperationen entstehen, seien zu veröffentlichen. Doch müssten sensible Unternehmensinformationen dabei angemessen geschützt werden.
Bei der Publikation von Studien und Gutachten sollten relevante finanzielle Verbindungen zu privaten Geldgebern offengelegt werden.

Wichtig wäre, dass sich Hochschulen Richtlinien geben, wie sie mit Spenden und Sponsoringeinnahmen verfahren und wie sie darüber intern und extern Transparenz herstellen. Spenden- und Sponsoringlisten sollten – insbesondere bei Zuwendungen von Privatpersonen und in niedriger Höhe – auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruhen.

Insgesamt sollten Hochschulen ihre Strukturen und Prozesse im Hinblick auf das Kooperationsmanagement mit Unternehmen professionalisieren und zentrale Business-Relationship- und Transparenz-Manager etablieren. Die Unternehmen sollten das für Hochschulkooperationen notwendige spezielle Know-how aufbauen und im Unternehmen bündeln.

2. Empfehlungen an die Politik bzw. den Gesetzgeber

Die Bundesländer sollten die Autonomie der Hochschulen stärken, indem sie ihnen die Aufgabe übertragen, über ihre Kooperationen mit Unternehmen in geeigneter Weise zu informieren. Die jeweilige Hochschule sollte über die Art und Weise der Information selbst entscheiden können. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn sich in der Praxis Standards entwickeln würden, die länderübergreifend angewendet werden.

Zentrale öffentlich zugängliche Datenbanken werden vom Stifterverband nicht als notwendig erachtet. Es sollte den Hochschulen überlassen bleiben, über die Einrichtung von Datenbanken zu entscheiden.

Die Steuerpraxis sollte dahingehend geändert werden, dass die einfache Nennung des Spendernamens (ohne Logo) nicht den Tatbestand des Sponsorings erfüllt.