Kinder mischen mit
- Handlungsfeld
- Engagementförderung
Thema
Verwirklichung des Rechts der Kinder auf Beteiligung
Herausgeberschaft
Schader-Stiftung
Erscheinungsort
Darmstadt
Erscheinungsjahr
2016
Stiftungsengagement
hessenstiftung – familie hat zukunft/OUTLAW.die Stiftung/Schader-Stiftung/World Vision Deutschland e.V. (Veranstalter des Kongresses), Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie (Förderung des Drucks der Dokumentation), Schader-Stiftung (Herausgabe der Publikation)
Literaturangabe
Schader-Stiftung (Hrsg.): Kinder mischen mit. Das Recht des Kindes auf Beteiligung verwirklichen. Dokumentation des Kongresses am 21. und 22. Juli 2015. Darmstadt 2016.
Ziel, Fragestellung, Vorgehensweise
Die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention garantieren Kindern und Jugendlichen nicht nur das Recht auf Schutz und Förderung, sondern auch das Recht auf Beteiligung in allen sie betreffenden Belangen. Dieses Recht des Kindes ist in Deutschland noch bei Weitem nicht verwirklicht.
Der Kongress „Kinder mischen mit“ am 21. und 22. Juli 2015 in Darmstadt stellte daher die Verwirklichung des Kinderrechtes auf Beteiligung in den kindlichen Lebenswelten in den Mittelpunkt. Es wurde nach konzeptionellen Ansätzen und praktischen Möglichkeiten gefragt, in welchen Bereichen und wie Kinder über ihre eigenen Belange mitbestimmen sollen und können. Den Veranstalterinnen und Veranstaltern war es ein zentrales Anliegen, Kindern auch eine möglichst gleichberechtigte Teilnahme am Kongress zu ermöglichen: als Expertinnen und Experten für kindliche Lebenswelten, die auf Augenhöhe mit erwachsenen Expertinnen und Experten diskutieren. Dafür wurde ein spezielles Tagungsformat entwickelt. Am Kongress nahmen rund 140 Personen teil, davon etwa die Hälfte Kinder im Alter zwischen acht und zwölf Jahren. Der „Kongress für Kinder und Erwachsene“ wurde von verschiedenen Stiftungen veranstaltet und unterstützt von Makista. Bildung für Kinderrechte & Demokratie, dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und der Sparkasse Darmstadt.
Die Lebenswelten von Kindern wurden durch zehn ausgewählte Themeninseln repräsentiert (unter anderem Familienalltag, Ernährung und Gesundheit, meine Stadt/mein Viertel, Schule/Kita als Lern- und Lebensraum, Nutzung von Medien), in denen Kinder und Erwachsene gemeinsam in Arbeitsgruppen diskutierten.
Wichtige Ergebnisse
Der Kongress wurde von den Veranstalterinnen und Veranstaltern insgesamt als sehr positiv bewertet: Den Erwachsenen sei es gelungen, sich auf die Kinder einzustellen, Fachbegriffe und komplexe Syntax zu vermeiden und ihre Beiträge knapp und anschaulich zu gestalten - und somit mit den Kindern auf adäquate Weise zu kommunizieren. Die Kinder äußerten, dass sie sich ernst genommen fühlten. Sie beteiligten sich intensiv an den Gesprächen, berichteten von ihren Erfahrungen und machten konkrete Vorschläge.
Der Kongress habe aber auch deutlich gemacht, welche Bedingungen wichtig sind, damit die Beteiligung von Kindern gelingt:
- Die normativen und finanziellen Rahmenvorgaben müssen klar sein, damit auch nur über das verhandelt wird, was tatsächlich verhandelbar ist. Der Gestaltungsspielraum muss zudem so breit sein, dass sich für die Kinder eine Beteiligung auch lohnt.
- Die Kinder müssen sich auf die Themen vorbereiten können. Sie sollten vorher Informationen erhalten und sich in Gruppen darüber verständigen können, welches gemeinsame Interesse sie verfolgen und bei welchen Themen sie beteiligt werden möchten.
- Der Austausch zwischen Kindern und Erwachsenen braucht eine klare Struktur und eine einfühlsame und überparteiliche Moderation.
- Die Erwachsenen müssen sich in einfacher Sprache äußern, aber sie dürfen sich nicht bei den Kindern anbiedern.
- Die Kinder müssen sich ernsthaft auf den Austausch mit den Erwachsenen einlassen, und die Erwachsenen die Kinder mit ihren Anliegen ernst nehmen.
Wichtig sei, dass die Beteiligung von Kindern nicht bedeutet, Kinder nun alles selbst entscheiden zu lassen. Manche Entscheidungen dürften sie gar nicht treffen, da die Eltern das Recht und zugleich die Pflicht haben, ihre Kinder zu schützen. Kinder hätten aber ein Recht, in ihren Belangen mitzureden, und ihre Meinung müsse ernst genommen werden. Als Menschenrecht stehe das Recht auf Beteiligung allen Menschen ohne Abstriche zu, unabhängig von Alter, Geschlecht oder einer Behinderung. Es sei somit Aufgabe der sorgepflichtigen Erwachsenen, die Gefühle, Wünsche und Meinungen der Kinder zu beachten und angemessen zu berücksichtigen.
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