Akademische Weiterbildung
- Bildungsabschnitt
- Aus- und Weiterbildung
- Hochschule
Thema
Weiterbildung als Aufgabe der Hochschulen
Herausgeberschaft
Friedrich-Ebert-Stiftung
Autoren/Autorinnen
Angela Borgwardt
Erscheinungsort
Berlin
Erscheinungsjahr
2016
Stiftungsengagement
Friedrich-Ebert-Stiftung
Literaturangabe
Angela Borgwardt: Akademische Weiterbildung. Eine Zukunftsaufgabe für Hochschulen. Schriftenreihe Hochschulpolitik. Hrsg. v. Friedrich-Ebert-Stiftung. Berlin 2016.
Ziel, Fragestellung, Vorgehensweise
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Hochschulen darauf reagieren sollten, dass Weiterbildung für Beschäftigte zunehmend wichtiger wird (unter anderem durch den Wandel des Arbeitsmarktes, Digitalisierung, Industrie 4.0) und inzwischen zur gesellschaftlichen Norm geworden ist: Welche Strategien sollten Hochschulen entwickeln, um diesem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen und sich im Kontext ihres gesamtgesellschaftlichen Bildungsauftrags als Träger von Weiterbildungsangeboten zu positionieren?
In der Publikation sind die wichtigsten Ergebnisse der Fachkonferenz „Akademische Weiterbildung – eine Zukunftsaufgabe für Hochschulen!“ analytisch aufbereitet, die am 22. Oktober 2015 in der Friedrich-Ebert-Stiftung unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Hochschulen und Politik stattgefunden hat.
Wichtige Ergebnisse
Die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse wird durch Handlungsempfehlungen für Hochschulen und Politik ergänzt:
1. Weiterbildung sollte als Kernaufgabe staatlicher Hochschulen begriffen und ausgebaut werden
Bisher spielen staatliche Hochschulen auf dem Weiterbildungsmarkt in Deutschland nur eine geringe Rolle. Angesichts der zunehmenden Bedeutung und des steigenden Bedarfs an Weiterbildung müssen die Hochschulen erkennen, dass wissenschaftliche Weiterbildung im Rahmen ihres gesamtgesellschaftlichen Bildungsauftrags eine zentrale Aufgabe darstellt und zudem mit guten Chancen verbunden ist. Wissenschaftliche Weiterbildung stellt einen Wachstumsmarkt dar und könnte angesichts knapper Ressourcen zu einem attraktiven neuen Geschäftsfeld werden.
2. Es sollte ein neues Modell der Hochschulbildung umgesetzt werden.
Lebensbegleitendes Lernen und berufsqualifizierende Weiterbildung werden künftig unverzichtbar sein, um den Anforderungen eines sich wandelnden Arbeitsmarkts gerecht werden zu können. Darauf müssen Hochschulen bei der Entwicklung ihres Studienangebots reagieren, vor allem durch eine stärkere Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenssituationen und der spezifischen Bedürfnisse nichttraditioneller Studierender. Auch müssen neue Zielgruppen für ein Studium erschlossen und ungenutzte Potenziale für wissenschaftliche Weiterbildung ausgeschöpft werden. Dazu gehören beispielsweise Studienberechtigte ohne Hochschulabschluss, aber auch Migrantinnen und Migranten.
3. Die „offene Hochschule“ und „öffentliche Wissenschaft“ sollte weiter vorangetrieben werden.
Das Konzept der „offenen Hochschule“ ist mit einer Erweiterung des herkömmlichen Ausbildungs- und Weiterbildungsverständnisses verbunden, indem lebenslanges Lernen als integriertes Konzept für akademische Erstausbildung und Weiterbildung verstanden wird. Wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen sollte auch dafür sorgen, zwischen Wissenschaftlichkeit und Verständlichkeit eine Brücke zu schlagen (demokratische Vorstellung von „öffentlicher Wissenschaft“).
4. Die Wertschätzung für Lehre muss erhöht werden.
Wissenschaftliche Weiterbildung an Hochschulen ist ein Teil der Lehre und muss auch in diesem größeren Zusammenhang gesehen werden. Damit Hochschulen in der wissenschaftlichen Weiterbildung erfolgreich sein können, ist es dringend notwendig, die Lehre an Hochschulen aufzuwerten. Dafür müssen künftig Anreize gesetzt werden, um das Weiterbildungsengagement sowohl für die einzelnen Professorinnen und Professoren, als auch für die Hochschulen attraktiv zu machen. Aufgrund ihrer weitgehenden Autonomie stehen die Hochschulen in der Pflicht, diesen Bereich selbst zu regeln.
5. Es muss qualifiziertes Personal für Weiterbildung etabliert werden.
Für berufsbegleitende Weiterbildungsangebote werden didaktisch qualifizierte Lehrkräfte mit spezifischen Kompetenzen gebraucht, die sich mit Überzeugung und Motivation im Bereich wissenschaftlicher Weiterbildung engagieren. Einerseits muss bei den Professorinnen und Professoren Überzeugungsarbeit geleistet werden, andererseits müssen konkrete Anreize für das Weiterbildungsengagement gesetzt werden, etwa durch eine Anrechnungsmöglichkeit auf das Lehrdeputat.
6. Kooperationen mit der Wirtschaft sollten intensiviert werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft sollte im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung weiter verstärkt werden, um die Vorteile für beide Seiten zu erhöhen: Die Unternehmen können zum Beispiel durch Weiterqualifikation der Beschäftigten profitieren, die Hochschulen durch eine stärkere Praxisnähe der Studienangebote. Im Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildung ist bei der Entwicklung eines Studiengangs die Kommunikation mit Unternehmen und die Praxisorientierung der Angebote zwar sehr wichtig, doch sollten Hochschulen darauf achten, dass im Weiterbildungsstudium übergreifende Fähigkeiten und allgemeine Lösungskompetenzen vermittelt werden, die über eine kurzfristige und eng gefasste Bedarfsorientierung der Wirtschaft hinausgehen.
7. Die Finanzierung muss nachhaltig sichergestellt werden.
Die Finanzierungsfrage von Weiterbildung an Hochschulen ist noch zu klären. Staat und Tarifpartner sollten gemeinsam agieren, um die Weiterbildungsteilnahme zu erhöhen, zum Beispiel durch die Einrichtung eines Weiterbildungsfonds oder die Verankerung eines Rechtsanspruchs jedes Menschen auf einen bestimmten Umfang an beruflicher Weiterbildung. Vor allem müssen die Hochschulen auch strukturell – durch eine geeignete Ausstattung und ausreichend Personal – in die Lage versetzt werden, kompetente akademische Weiterbildungsträger zu sein. Dafür brauchen sie eine angemessene und nachhaltig gesicherte staatliche Grundfinanzierung.
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